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Fremdparker auf gewerblichen Flächen

Mitarbeiterparkplätze voll, Kundenstellplätze belegt, Lieferzonen zugestellt. Was rechtlich gilt, was kurzfristig hilft und was das Problem dauerhaft löst.

5 Minuten Lesezeit

Voll belegter Parkplatz aus der Vogelperspektive

Wer als Fremdparker gilt

Fremdparker ist, wer auf Ihrer Fläche steht, ohne dazu berechtigt zu sein. Der Begriff sagt nichts über die Absicht: Der Anwohner, der abends den Firmenhof nutzt, gehört genauso dazu wie der Pendler, der morgens den Kundenparkplatz besetzt.

Dafür gibt es den Begriff Besitzstörung. Sie als Besitzer der Fläche bestimmen, wer sie nutzen darf; wer sich darüber hinwegsetzt, stört diesen Besitz. Ein Bußgeld gibt es dafür nicht, das gilt nur im öffentlichen Verkehrsraum.

Auf gewerblichen Flächen kommt eine zweite Ebene dazu: Sie haben Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten und Anwohner mit sehr unterschiedlichen Ansprüchen. Eine Regel, die alle gleich behandelt, löst das Problem nicht – sie verschiebt es nur.

Was gegen Fremdparker auf dem Firmengelände hilft

Der erste Schritt ist die Zufahrt. Ein Schild, das die Nutzungsbedingungen nennt und vor der Einfahrt lesbar ist, macht aus Ihrer Hausordnung einen Nutzungsvertrag. Ohne dieses Schild lässt sich später nichts durchsetzen.

Der zweite Schritt ist die Unterscheidung. Mitarbeitende, Lieferanten und Besucher brauchen unterschiedliche Rechte, oft auch zu unterschiedlichen Zeiten. Auf Papier ist das kaum zu pflegen; digital hinterlegt läuft es ohne Ausweise und ohne Schlüsselverwaltung.

Der dritte Schritt ist die Nachverfolgung. Solange niemand erfasst, wer wann steht, bleibt jede Regel eine Bitte. Erst wenn jede Ein- und Ausfahrt dokumentiert ist, lässt sich der Einzelfall belegen – und genau das hält die Regel aufrecht.

Wie Parkraumkontrolle das übernimmt

Widerrechtliches Parken auf Privatgrundstück

Steht ein Fahrzeug auf einem gemieteten Stellplatz oder blockiert es eine Zufahrt, ist der Fall dringlicher. Hier hilft im Moment nur das Umsetzen durch ein beauftragtes Unternehmen; die Kosten trägt grundsätzlich der Falschparker, vorstrecken müssen Sie sie.

Für den Regelfall ist Abschleppen zu teuer und zu langsam. Sinnvoller ist eine Vertragsstrafe, die auf dem Schild beziffert ist und über die Halterermittlung durchgesetzt wird. Das ist der Weg, den wir für unsere Flächen gehen.

Fragen zu Fremdparkern.

Was ist eine Besitzstörung?
Die Beeinträchtigung Ihres Besitzes ohne Ihren Willen. Wer ohne Erlaubnis auf Ihrer Fläche parkt, stört Ihren Besitz an dieser Fläche. Ein Bußgeld gibt es dafür nicht – das gibt es nur im öffentlichen Verkehrsraum.
Darf ich Fremdparker auf dem Firmengelände abschleppen lassen?
Ja, als Besitzer der Fläche dürfen Sie ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen. Voraussetzung sind sichtbar ausgewiesene Nutzungsbedingungen und ein belegbarer Verstoß.
Wie verwalte ich Berechtigungen für Mitarbeitende und Lieferanten?
Am einfachsten kennzeichenbezogen. Berechtigungen lassen sich je Fahrzeug, Gruppe und Zeitraum hinterlegen – einmalig für den Lieferanten, dauerhaft für die Belegschaft. Ausweise, Schlüssel oder Listen entfallen.
Was kostet ein Falschparker auf gemietetem Stellplatz?
Das hängt davon ab, was Sie vereinbart haben. Ohne bezifferte Vertragsstrafe auf dem Schild bleibt nur der Weg über das Umsetzen und der ist im Wiederholungsfall teuer. Mit Vertragsstrafe wird der Fall zum Regelvorgang.

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