Was gilt auf dem Privatgrundstück?
Ein Privatparkplatz liegt auf einem Privatgrundstück und ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Das Ordnungsamt ist hier nicht zuständig, ein Bußgeld gibt es nicht. Wer ohne Erlaubnis parkt, stört Ihren Besitz – dafür gibt es den Begriff Besitzstörung.
Damit die Regeln gelten, müssen sie erkennbar sein. Ein Schild an der Zufahrt, das die Nutzungsbedingungen nennt, ist die Grundlage: Wer trotzdem einfährt, nimmt sie an.
Aus dieser Störung folgen zwei Wege. Sie können das Fahrzeug entfernen lassen, oder Sie halten sich an den Halter und fordern die vereinbarte Vertragsstrafe.
Was tun bei einem Falschparker?
- 1
Lage festhalten
Fotografieren Sie Fahrzeug, Kennzeichen und Standort mit Datum. Ohne Nachweis wird jeder weitere Schritt schwierig.
- 2
Halter erreichen, wenn möglich
Steht eine Telefonnummer hinter der Scheibe oder ist der Fahrer in der Nähe, ist das der schnellste und billigste Weg.
- 3
Abschleppen beauftragen
Bleibt das Fahrzeug stehen, dürfen Sie es als Besitzer der Fläche abschleppen lassen. Beauftragen Sie ein Unternehmen, das auf privatem Grund arbeitet.
- 4
Kosten geltend machen
Die Kosten trägt grundsätzlich der Falschparker. Verauslagen müssen Sie sie zunächst selbst und holen sie sich anschließend zurück.
Was kostet Abschleppen und wer zahlt?
Der Preis richtet sich nach Fahrzeug, Uhrzeit und Aufwand vor Ort. Eine feste Zahl nennt Ihnen erst das beauftragte Unternehmen für Ihren Fall.
Zahlen muss grundsätzlich der Falschparker. In der Praxis geht das Unternehmen aber zunächst an Sie als Auftraggeber. Sie treten in Vorleistung und holen sich das Geld beim Halter zurück – das gelingt nicht immer ohne Aufwand.
Deshalb taugt Abschleppen nur als Notlösung. Es hilft im Einzelfall, etwa bei einer blockierten Zufahrt, kostet aber jedes Mal Zeit, Nerven und Vorkasse – und am nächsten Tag steht das nächste Auto da.
Dauerhaft hilft der zweite Weg: eine Fläche mit ausgewiesener Vertragsstrafe. Damit die trägt, braucht es korrekte Beschilderung, den Nachweis jedes einzelnen Verstoßes und den Zugang zu den Halterdaten. In Eigenregie ist das aufwendig und fehleranfällig.
Deshalb übernehmen wir das komplett: Wir richten die Fläche ein, erfassen die Verstöße und wickeln die Forderung ab. Sie müssen niemandem hinterherlaufen und nichts vorstrecken.
Fragen zu Falschparkern.
- Darf ich ein Auto von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?
- Ja. Als Besitzer der Fläche dürfen Sie ein unbefugt abgestelltes Fahrzeug abschleppen lassen. Voraussetzung ist, dass die Nutzungsbedingungen vor Ort sichtbar ausgewiesen sind und Sie den Verstoß nachweisen können.
- Wer zahlt das Abschleppen auf einem Privatparkplatz?
- Grundsätzlich der Falschparker. Das Unternehmen rechnet jedoch meist mit Ihnen als Auftraggeber ab. Sie zahlen zuerst und fordern den Betrag anschließend vom Halter zurück.
- Kann ich den Falschparker anzeigen?
- Ein Bußgeld gibt es auf einem Privatgrundstück nicht, dafür ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Was in Ihrem Fall möglich ist und welche Schritte sich lohnen, klären Sie am besten mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
- Darf ich das Fahrzeug einparken oder eine Kralle anlegen?
- Nein. Wer ein fremdes Fahrzeug festsetzt, greift selbst in fremdes Eigentum ein und macht sich angreifbar. Der zulässige Weg ist das Umsetzen durch ein beauftragtes Unternehmen.
- Wie bekomme ich die Halterdaten?
- Selbst bekommen Sie sie nicht. Die Auskunft aus dem Fahrzeugregister setzt ein berechtigtes Interesse voraus und läuft über die zuständige Behörde. Übernimmt ein Dienstleister die Kontrolle Ihrer Fläche, führt er diesen Schritt für Sie.
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