Häufige Frage
Ist die Kennzeichenerfassung DSGVO-konform?
Ja. Das Kennzeichenerfassungssystem erkennt ausschließlich das Kennzeichen ein- und ausfahrender Fahrzeuge – keine Gesichter und weitere personenbezogene Daten.
Die registrierten Kennzeichen werden in Deutschland verarbeitet und gemäß DSGVO gespeichert sowie gelöscht.
Im Detail
Die vier Punkte sind Mindestvoraussetzungen, keine Ausschlusskriterien. Fehlt an einer Position der Stromanschluss, klären wir im Ortstermin, ob er sich herstellen lässt.
Entscheidender als die Größe ist die Zahl der Zufahrten – sie bestimmt den Aufwand.
Bleibt eine Zufahrt unbeobachtet, entsteht genau dort die Ausweichroute. Das ist der häufigste Planungsfehler auf offenen Flächen.
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